Der Bereich des Familienrechts umfasst die juristische Vertretung bei einvernehmlichen und strittigen Ehescheidungen samt Unterhalts- und Sorgerechtfragen sowie sämtliche Vereinbarungen hinsichtlich Erbschaft und Vermögens-nachfolge in der Region Wien und Trausdorf.
Wir übernehmen für Sie die gerichtliche Vertretung in allen Scheidungs- und Scheidungsfolgeangelegenheiten wie Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungs- und Vermögensausgleich, Wohnungszuweisung und Hausratsaufteilung.
Immer öfter vertreten wir unsere Klienten auch bei Vaterschaftsstreitigkeiten bzw. in sorgerechtlichen Verfahren. Dabei sind uns Mandate, bei denen eine Gefährdung des Kindeswohls zu befürchten ist, ein besonderes Anliegen. Wir trachten dabei stets nach einer tragfähigen, praktikablen Lösung für alle Beteiligten
Im Bereich des Erbschaftsrechts unterstützen wir unsere Mandanten bei der Erstellung von Testamenten und
Kodizillen, übernehmen die Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und beraten sie in allen Fragen hinsichtlich einer Vermögensübergabe zu Lebzeiten. Gerne informieren wir Sie im Rahmen eines Erstgesprächs in unserer Kanzlei in der
Region Wien/Trausdorf über weitere Einzelheiten.